Forschungsauftrag
Zentrumsentwicklung
Ufhusen LU

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Mehrere Grundeigentümer in der Gemeinde Ufhusen streben kurz- oder mittelfristig eine Erneuerung ihrer Liegenschaft an. Zudem sind Neubauten im Ortszentrum geplant. Im Rahmen des ARE-Modellvorhabens „Netzwerk Innenentwicklung“ wurde im Austausch mit der Hochschule Luzern Architektur & Technik und Soziale Arbeit sowie weiteren Akteuren ein Analysebericht für das Dorfzentrum Ufhusen erarbeitet. Der Analysebericht bildet die Grundlage, um die langfristige Entwicklung im Zentrum gemeindeseitig koordinieren zu können und eine qualitative Innenentwicklung zu sichern. In einem nächsten Schritt wurden die Ergebnisse des Berichts in einem Richtkonzept konkretisiert, dieses wird zukünftig im Bau- und Zonenreglement verankert. Das Projekt wird an der Stadtlandschau 2018 präsentiert.

Der Gemeinderat von Ufhusen beschliesst im März 2016 folgendes:
„Das vorliegende Richtkonzept wird zusammen mit der revidierten Ortsplanung öffentlich aufgelegt und rechtlich im BZR als Richtplan verankert.
Ab sofort ist das vorliegende Richtkonzept massgebend für die Planung, Beurteilung und Bewilligung von Bauprojekten.“

Das Richtkonzept
Das Richtkonzept basiert auf einem Analysebericht über den Bereich der westlichen Dorfstrasse in Ufhusen von 2015. Der Analysebericht wurde im Rahmen des ARE Modellvorhabens «Netzwerk kooperative Umsetzungsverfahren in der Innenentwicklung» von der Dost Stadtentwicklung Luzern mit der HSLU in Zusammenarbeit mit Vertretern der Gemeinde und dem Ortsplaner von Ufhusen erarbeitet. Es wurden Interviews mit verschiedenen Eigentümern geführt, um ihre Situation und zukünftigen Bedürfnisse zu erfassen.

Die Erkenntnisse aus dem Analysebericht sind in das Richtkonzept eingeflossen.

Ziel 1: Aussicht erhalten
Ziel 2: Strassenraum fassen, Vorbereiche stärken
Ziel 3: Erhalt Massstäblichkeit und Dorfstruktur
Ziel 4: Belebung und Attraktivität Strassenraum
Ziel 5: Vorbereiche, Vorgärten, Grenzen: Attraktivität und Vielfalt erhalten
Ziel 6: Öffentliche und halböffentliche Bereiche stärken
Ziel 7: Fassadengestaltung: Farb- und Materialisierungskonzept wahren
Ziel 8: Parkierung muss sich ins Dorfbild einordnen

Verankerung im Bau- und Zonenreglement

Das Richtkonzept gilt als Richtplan im Sinne von Art. 9 PBG. Es wird zusammen mit der revidierten Ortsplanung öffentlich aufgelegt und rechtlich im Bau- und Zonenreglement als Richtplan verankert. Der Richtplan ist für die Behörde verbindlich. Die Baubewilligungsbehörde hat zu prüfen, ob und wie weit Bauprojekte und bauliche Massnahmen im Dorfkern die Inhalte des Richtplans beachten. Hierfür können Fachpersonen beigezogen werden.

Links:
Richtkonzept zum download
Website zum Beispiel Ufhusen des Netzwerkes Innenentwicklung auf rawi.lu.ch
Beitrag in der Stadtlandschau

News:
07.11.2017 Zentrumsentwicklung Ufhusen an der Stadtlandschau
10.12.2015 Zwischenstand der Arbeiten
04.01.2016 Das Entwicklungskonzept Ufhusen wird an der swissbau 2016 diskutiert
13.04.2017 Die Homepage des Netzwerkes Innenentwicklung ist aufgeschaltet
29.05.2018 Das Richtprojekt Ufhusen ist für den Stadtlandpreis nominiert

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Standort: Ufhusen LU
Aufgabe / Bearbeitung:
Zentrumsentwicklung; Untersu­chung und Erarbeitung Entwicklungsziele für die Gestaltung des Dorfkerns, Erstellung Prozessdesign und Konzeptideen
Zeitraum: 2015-2016
Auftraggeber: Gemeinderat Ufhusen, Hochschule Luzern
Bemerkungen: Forschungsauftrag im Rahmen des Projekts „Netzwerk kooperative Umsetzungsverfahren in der Innenentwicklung“ (Bundesmodellvor haben Nachhaltige Raumentwicklung 2014-2018) der Hochschule Luzern, Technik & Architektur (CCTP), Soziale Arbeit (ISE) und Wirtschaft (IBR) in Zusammenar­beit mit dem rawi Kanton Luzern
Das Projekt wird an der Stadtlandschau 2018 präsentiert.